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Informationen für Immobilienkäufer und Mieter
Welcher Grundriss zu welchem Bewohner passt
Bei der Suche nach einer neuen Bleibe sollten Wohnungssuchende darauf achten, dass der Grundriss ihre Bedürfnisse erfüllt. Will man länger darin leben, sollte man prüfen, ob man ihn gegebenenfalls später anpassen kann. Wer eine Wohnung will, in der es für die einzelnen Bewohner auch Ruhezonen gibt, muss sich einen Grundriss mit einem lang gestreckten Flur suchen. Wenn man sich in unterschiedlichen Räumen aufhält, bekommen die Bewohner dann voneinander nicht viel mit.Einen solchen Flur sollte man auch für Wohnungen wählen, in die man mit kleinen Kindern einzieht: Der Nachwuchs kann ungestört in einem Bereich der Wohnung schlafen, während die Eltern im anderen fernsehen, essen oder arbeiten. Lang gestreckte Wohnungsflure findet man vor allem in Altbauten. Bei einem kompakteren Grundriss, bei dem die Zimmer von einem Flurmittelpunkt abgehen, lebt man dagegen näher aufeinander. Die Bewohner haben allerdings auch kürzere Wege, um zu den einzelnen Räumen zu gelangen.
Wohnküche oder Kantine?
Wer häufig kocht und Gäste bewirtet, sollte ein Augenmerk auf die Küchengröße haben. Eine Wohnküche sollte mindestens 15 Quadratmeter groß sein. Wer dagegen kaum zu Hause isst, für den genügt ein kleiner Raum, in dem nur eine Küchenzeile Platz hat. Bei der Kücheneinrichtung sollten sich Immobiliensucher ferner davon leiten lassen, ob sie nur vorübergehend oder viele Jahre in der Wohnung leben möchten. Wer plant, nach wenigen Jahren wieder auszuziehen, sollte eher eine Modul- und keine Einbauküche wählen. Letztere lässt sich nur kostenaufwändig an einen anderen Grundriss anpassen: Die Arbeitsplatte muss neu gemacht werden, Elemente müssen zugekauft werden beziehungsweise lassen sich aus Platzgründen nicht wieder aufstellen. Frei stehende Geräte wie Herd, Spülmaschine und Kühlschrank sind dagegen umzugstauglicher. Wünscht man eine Bleibe mit Balkon, dann sollte man prüfen, ob er zu einer ruhigen Straße hingeht, ob das gewünschte Mobilar auf ihn passt und ob von der Küche oder dem Wohnzimmer aus begehbar ist. Die Erfahrung zeigt, dass man den Freisitz in der Regel nur nutzt, wenn er auch gut zugänglich ist.
Konjunkturprogramme: öffentliche Bauten um 30 Prozent teurer
Die Konjunkturprogramme der Bundesregierung haben zu deutlichen Preissteigerungen im öffentlichen Bau geführt. Seit Februar 2009 mussten die öffentlichen Bauherren Preisaufschläge von im Schnitt 30% hinnehmen, berichtet das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Eine ähnliche Entwicklung gebe es im Wirtschaftsbau und im privaten Nichtwohnungsbau nicht.Neben echten Preiseffekten aufgrund punktueller Kapazitätsengpässe infolge der erhöhten Nachfrage sieht das DIW zwei weitere Gründe für den Preisanstieg: Zum einen könnten die Kommunen wegen der zusätzlichen Mittel verstärkt höherwertige Projekte angestoßen haben, die im Normalfall nicht finanzierbar gewesen wären. Zudem habe die Bundesregierung im Zuge der Förderprogramme die Vergaberichtlinien verändert, um eine beschleunigte Umsetzung zu erzielen.
Kindersicheres Haus
Junge Familien, die ein Haus bauen oder ein gebrauchtes Gebäude umbauen, sollten sich Gedanken machen, wie sie ihr Heim kindersicher machen. In Einfamilienhäusern werden Kinderzimmer meistens im ersten Stock eingerichtet. Kleinkinder spielen aber am liebsten im Wohnzimmer oder in der Küche im Erdgeschoss - dort wo sich die Familie aufhält und wo sie besser beaufsichtigt werden können. Daher sollte man überlegen, ob man das Kinderzimmer nicht hier einrichtet. Üblich ist es, dass Steckdosen in der Nähe des Bodens angebracht werden. Dabei sind sie vor Kinderhänden sicherer, wenn sie außer Reichweite - beispielsweise unterhalb des Lichtschalters - installiert sind. Treppen sollten zum Schutz mit einem Gitter gesichert werden. Außerdem dürfen die Geländerstäbe nicht mehr als zwölf Zentimeter auseinander stehen, damit keine Kleinkinder hindurchschlüpfen können. Gleiches gilt auch für das Balkongeländer, das zudem so hoch sein muss, damit es Kinder nicht erklettern können. In Altbauten, in denen die Treppenstufen oft weit auseinander liegen, kann es sinnvoll sein, nachträglich Trittstufen einzubauen. Architekten lieben es, Ess- und Wohnbereich optisch zu trennen, indem sie einen der beiden Räume etwas tiefer legen. Diesen Raum erreicht man über ein oder zwei Treppenstufen. Für Kinder ist diese Bauweise tückisch, denn oft übersehen sie die Tritte. Ebenso ergeht es oft Besuchern. Fenster sollten mit einer Kindersicherung versehen werden, damit die Kleinen nicht auf die Fensterbank klettern und hinausfallen können. Verfügt der Garten über einen Teich, sollten die Eltern einen Zaun um ihn herum bauen, damit der Nachwuchs nicht reinfallen kann. Alternativ kann der Teich mit einem Metallgitter aus nicht rostendem Stahl belegt werden, das direkt über der Wasseroberfläche liegt.
Deutsche wünschen sich die Eigenheimzulage zurück
Die meisten Bundesbürger wünschen sich in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Eigenheimzulage zurück und sehnen sich danach, dass ihnen der Staat beim Wohnungserwerb unter die Arme greift. Dies geht aus einer Umfrage von Emnid im Auftrag der BHW-Bausparkasse hervor. Für die Umfrage wurden insgesamt 2005 Personen befragt, die älter als 18 Jahre waren. Lediglich zwei Prozent der Befragten sprachen sich gegen eine staatliche Unterstützung aus. Als beliebteste Form der Förderung nannten 82 Prozent zinsvergünstigte Darlehen sowie Zuschüsse für kinderreiche Familien. Auch die 2005 abgeschaffte Eigenheimzulage lag bei 74 Prozent der Befragten hoch im Kurs. 70 Prozent würden es schätzen, wenn sie ihre Darlehenszinsen von der Steuer absetzen könnten. Dies geht bislang nur, wenn sie ihre Immobilie vermietet haben.
Müssen Kommunen ihren Bauherren Erschließungskosten erstatten?
Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat die Praxis vieler Städte und Gemeinden bei der Baulanderschließung für rechtswidrig erklärt: Die meisten gründeten private Tochtergesellschaften, die einen höheren Beitrag der Erschließungskosten an die Bauherren weitergeben. Der Grund: die Kommunen selbst dürfen nur einen Teil der Kosten an die Bauherren übertragen und würden ansonsten auf einem Kostenblock sitzen bleiben. In Bietigheim-Bissingen, im Speckgürtel von Stuttgart gelegen, gingen einige Hausbesitzer gegen diese Praxis ihrer Stadt vor, zogen bis vor das BVG. Und bekamen Recht. Für diese privaten Unternehmen gelten andere Regeln als für die Kommunen. Sie machten auch Posten geltend, für die normalerweise die öffentliche Hand aufkommen müsste, wie beispielsweise für den Bau eines Kinderspielplatzes. In der schwäbischen Stadt wurden von jedem Bauherren etwa 25.000 Euro Erschließungskosten eingefordert, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtete. Die stadtnahe Firma legte auch nicht offen, wie sich dieser Betrag zusammensetzte. Experten gehen davon aus, dass auf alle Kommunen, die ähnlich handelten wie die schwäbischen Stadtherren, hohe Rückzahlungen zukommen. Schätzungsweise könnten die Bauherren etwa 20 Prozent ihrer Erschließungskosten erstattet bekommen. Für die sowieso klammen Kommunen könnte dies ein tiefer Schlag ins Kontor sein. Im Februar 2011 ist mit der schriftlichen Begründung des BVG-Urteils zu rechnen. Daraus werden auch Handlungsempfehlungen für die Kommunen herausgelesen werden können.
Baupreise 2009 leicht gestiegen
Die Baupreise sind 2009 gegenüber dem Vorjahr nach Analysen der Unternehmensberatung OC&C Strategy Consultants im Wohnungsbau um 0,9 Prozent gestiegen. Im Gewerbebau kletterten sie in dieser Zeit um 1,1 Prozent.
Für den deutschen Hochbau geht OC&C im Gegensatz zu den meisten Wirtschaftsforschungsinstituten für dieses Jahr von einem weiteren realen Umsatzrückgang von 0,1 Prozent aus. Bereits für 2009 lag OC&C mit ihrer pessimistischen Prognose von -1,8 Prozent deutlich näher am tatsächlichen realen Marktrückgang von 2,0 Prozent als die Wirtschaftsforschungsinstitute.
Während OC&C im Wohnungsbau in diesem Jahr eine Bodenbildung und bis 2012 ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 0,8 Prozent prognostiziert, wird für den Nichtwohnungsbau in diesem Jahr ein starker Rückgang erwartet. Eine Stabilisierung des Nichtwohnungsbaus werde es erst mit der Konjunkturerholung ab 2011 geben. Im Durchschnitt werde es hier bis 2012 einen Rückgang von 0,5 Prozent geben.
Zinsbindung und Tilgungshöhe bei Immobilienfinanzierung
Kein Finanzierungsberater kann in die Zukunft blicken und die Entwicklung der Zinsen voraussagen. Fakt aber ist, dass die Zinsen für Baufinanzierungen derzeit sehr niedrig und teilweise bei unter vier Prozent (effektiv) liegen. Solche Finanzierungen gehen allerdings mit einer eher kurzen Zinsbindung von lediglich fünf Jahren einher. Wer die historisch tiefen Zinsen hingegen über eine Laufzeit von 15 Jahren halten will, muss mit einem Zinssatz rechnen, der etwa ein Prozent höher liegt.
Verbraucher mit einem engen finanziellen Spielraum sollten dennoch bei ihrer Baufinanzierung einen möglichst lange fixierten Zins von mindestens 15 Jahren wählen. Dann haben sie das Risiko steigender Raten lange Zeit minimiert.
Steht nämlich nach Ablauf des Darlehns eine Anschlussfinanzierung an, müssen sie möglicherweise mit einem höheren Zinssatz rechnen, der ihre finanziellen Möglichkeiten zusätzlich strapaziert.
Wer hingegen größere finanzielle Möglichkeiten hat, sollte ein Darlehn mit einer kurzen Zinsfestschreibung (fünf oder zehn Jahre) wählen, und er sollte das beim Zinssatz eingesparte Geld in einen höheren Tilgungssatz stecken. Bei einem Darlehen über 100.000 Euro (Tilgung ein Prozent) sind nach Ende der zehnjährigen Zinsbindung erst etwa 12,5 Prozent der Darlehensschuld beglichen. Wird eine Tilgung von fünf Prozent gewählt, sind nach zehn Jahren dagegen 60 Prozent abgezahlt.
Als weitere Alternative kann ein Immobilienkäufer seinen Baukredit in mehrere Darlehen mit unterschiedlichen Zinsbindungen splitten, um so sein Zinsrisiko zu verteilen.
Wintergarten nur für den Sommer?
Verkaufen alleine genügt nicht: Der Hersteller eines Wintergartens muss seinen Kunden vorab aufklären, ob das geplante Bauwerk tatsächlich das ganze Jahr über zu benützen ist oder nur während der Sommermonate (OLG Düsseldorf, Az: 22 U 116/97).
Eine Familie hatte einen Wintergarten bestellt, der auf der Terrasse des Hauses gebaut werden sollte. Stillschweigend gingen sie davon aus, dass ein "Wintergarten" auch während der kalten Jahreszeit zu bewohnen sei. Doch das war nicht der Fall. Weil die Dachkonstruktion aus Acryl-Stegplatten bestand, bildete sich während der Heizperiode an der Decke regelmäßig Schwitzwasser, das herunter tropfte und lästig war. Der Hausbesitzer zog gegen den Hersteller vor Gericht. Weil die Nutzung nur eingeschränkt möglich sei, müsse die Firma Schadenersatz leisten. Für einen Betrag von über 7.000 Euro könnten die ungeeigneten Platten gegen Isolierglas ausgetauscht werden. Der Hersteller wollte nicht bezahlen. Er habe gegenüber dem Hausbesitzer mit offenen Karten gespielt.
Die Richter ließen in ihrem Urteil keinen Zweifel daran, dass der Wintergarten in der bestehenden Form mangelhaft sei. Der Hersteller hätte seinem Kunden deutlich machen müssen, wozu das vertraglich vereinbarte Wintergarten-Modell geeignet ist.
Lärm - und dann lange nichts
Lärm ist der häufigste Auslöser von Nachbarschaftsstreitigkeiten. Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts Innofact entzünden sich daran 55 Prozent der Konflikte. Weit abgeschlagen folgt an zweiter Stelle (24 Prozent) die Hausordnung für Zwist.
Von den knapp über tausend befragten Personen gaben 31 Prozent an, bereits mit einem Nachbarn in Streit geraten zu sein.
Keine Miete, wenn Kaution gefährdet ist
Gerät der Vermieter in Insolvenz, dann haben die Mieter das Recht, die Mietzahlungen auszusetzen, bis ihre Kaution konkurssicher angelegt ist. Die Richter des Bundesverfassungsgericht kamen zu diesem Schluss, weil der Vermieter die Kaution nicht auf einem Sonderkonto (und damit von seinem Vermögen getrennt) angelegt hatte. Dies schreibt aber das Gesetz vor.
Der Zwangsverwalter, der die Vermieterfunktion nach einer Insolvenz übernimmt, wollte die Kaution nicht nachträglich auf ein Sonderkonto anlegen. Daher verhielt sich der Mieter rechtens, indem er keine Miete zahlte bevor sein Geld nicht sicher verwahrt ist (BGH, Az: VIII ZR 336/08).
Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung
Nachbarn, die sich durch den blauen Dunst belästigt fühlen, haben kein Recht auf eine Mietminderung, denn das Rauchen in der Wohnung gehört zum üblichen Gebrauch. Über dieses Urteil des Landgerichts Berlin (AZ: 63 S 470/08) informierte der Deutsche Anwaltverein (DAV).
Die Nachbarn eines starken Rauchers fühlten sich durch dessen Konsum gestört, insbesondere, wenn der unter ihnen wohnende Mann seine Wohnung lüftete. Sie kürzten die Miete um 50 Euro. Vom Vermieter forderten sie, er solle dem rauchenden Mieter verbieten, im Balkonzimmer zu rauchen beziehungsweise das Lüften der Wohnung zu festgesetzten Zeiten vorschreiben.
Das wiesen die Richter zurück. Rauchen gehöre zum üblichen Gebrauch einer Mietwohnung und müsse auch von Nachbarn akzeptiert werden. Die betroffenen Mieter könnten vom Vermieter auch nicht verlangen, den rauchenden Nachbarn zu einer Raucheinschränkung zu veranlassen oder zu bestimmten Zeiten zu lüften.
Die Baupreise sind 2009 gegenüber dem Vorjahr nach Analysen der Unternehmensberatung OC&C Strategy Consultants im Wohnungsbau um 0,9 Prozent gestiegen. Im Gewerbebau kletterten sie in dieser Zeit um 1,1 Prozent.
Für den deutschen Hochbau geht OC&C im Gegensatz zu den meisten Wirtschaftsforschungsinstituten für dieses Jahr von einem weiteren realen Umsatzrückgang von 0,1 Prozent aus. Bereits für 2009 lag OC&C mit ihrer pessimistischen Prognose von -1,8 Prozent deutlich näher am tatsächlichen realen Marktrückgang von 2,0 Prozent als die Wirtschaftsforschungsinstitute.
Während OC&C im Wohnungsbau in diesem Jahr eine Bodenbildung und bis 2012 ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 0,8 Prozent prognostiziert, wird für den Nichtwohnungsbau in diesem Jahr ein starker Rückgang erwartet. Eine Stabilisierung des Nichtwohnungsbaus werde es erst mit der Konjunkturerholung ab 2011 geben. Im Durchschnitt werde es hier bis 2012 einen Rückgang von 0,5 Prozent geben.
Zinsbindung und Tilgungshöhe bei Immobilienfinanzierung
Kein Finanzierungsberater kann in die Zukunft blicken und die Entwicklung der Zinsen voraussagen. Fakt aber ist, dass die Zinsen für Baufinanzierungen derzeit sehr niedrig und teilweise bei unter vier Prozent (effektiv) liegen. Solche Finanzierungen gehen allerdings mit einer eher kurzen Zinsbindung von lediglich fünf Jahren einher. Wer die historisch tiefen Zinsen hingegen über eine Laufzeit von 15 Jahren halten will, muss mit einem Zinssatz rechnen, der etwa ein Prozent höher liegt.
Verbraucher mit einem engen finanziellen Spielraum sollten dennoch bei ihrer Baufinanzierung einen möglichst lange fixierten Zins von mindestens 15 Jahren wählen. Dann haben sie das Risiko steigender Raten lange Zeit minimiert.
Steht nämlich nach Ablauf des Darlehns eine Anschlussfinanzierung an, müssen sie möglicherweise mit einem höheren Zinssatz rechnen, der ihre finanziellen Möglichkeiten zusätzlich strapaziert.
Wer hingegen größere finanzielle Möglichkeiten hat, sollte ein Darlehn mit einer kurzen Zinsfestschreibung (fünf oder zehn Jahre) wählen, und er sollte das beim Zinssatz eingesparte Geld in einen höheren Tilgungssatz stecken. Bei einem Darlehen über 100.000 Euro (Tilgung ein Prozent) sind nach Ende der zehnjährigen Zinsbindung erst etwa 12,5 Prozent der Darlehensschuld beglichen. Wird eine Tilgung von fünf Prozent gewählt, sind nach zehn Jahren dagegen 60 Prozent abgezahlt.
Als weitere Alternative kann ein Immobilienkäufer seinen Baukredit in mehrere Darlehen mit unterschiedlichen Zinsbindungen splitten, um so sein Zinsrisiko zu verteilen.
Wintergarten nur für den Sommer?
Verkaufen alleine genügt nicht: Der Hersteller eines Wintergartens muss seinen Kunden vorab aufklären, ob das geplante Bauwerk tatsächlich das ganze Jahr über zu benützen ist oder nur während der Sommermonate (OLG Düsseldorf, Az: 22 U 116/97).
Eine Familie hatte einen Wintergarten bestellt, der auf der Terrasse des Hauses gebaut werden sollte. Stillschweigend gingen sie davon aus, dass ein "Wintergarten" auch während der kalten Jahreszeit zu bewohnen sei. Doch das war nicht der Fall. Weil die Dachkonstruktion aus Acryl-Stegplatten bestand, bildete sich während der Heizperiode an der Decke regelmäßig Schwitzwasser, das herunter tropfte und lästig war. Der Hausbesitzer zog gegen den Hersteller vor Gericht. Weil die Nutzung nur eingeschränkt möglich sei, müsse die Firma Schadenersatz leisten. Für einen Betrag von über 7.000 Euro könnten die ungeeigneten Platten gegen Isolierglas ausgetauscht werden. Der Hersteller wollte nicht bezahlen. Er habe gegenüber dem Hausbesitzer mit offenen Karten gespielt.
Die Richter ließen in ihrem Urteil keinen Zweifel daran, dass der Wintergarten in der bestehenden Form mangelhaft sei. Der Hersteller hätte seinem Kunden deutlich machen müssen, wozu das vertraglich vereinbarte Wintergarten-Modell geeignet ist.
Lärm - und dann lange nichts
Lärm ist der häufigste Auslöser von Nachbarschaftsstreitigkeiten. Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts Innofact entzünden sich daran 55 Prozent der Konflikte. Weit abgeschlagen folgt an zweiter Stelle (24 Prozent) die Hausordnung für Zwist.
Von den knapp über tausend befragten Personen gaben 31 Prozent an, bereits mit einem Nachbarn in Streit geraten zu sein.
Keine Miete, wenn Kaution gefährdet ist
Gerät der Vermieter in Insolvenz, dann haben die Mieter das Recht, die Mietzahlungen auszusetzen, bis ihre Kaution konkurssicher angelegt ist. Die Richter des Bundesverfassungsgericht kamen zu diesem Schluss, weil der Vermieter die Kaution nicht auf einem Sonderkonto (und damit von seinem Vermögen getrennt) angelegt hatte. Dies schreibt aber das Gesetz vor.
Der Zwangsverwalter, der die Vermieterfunktion nach einer Insolvenz übernimmt, wollte die Kaution nicht nachträglich auf ein Sonderkonto anlegen. Daher verhielt sich der Mieter rechtens, indem er keine Miete zahlte bevor sein Geld nicht sicher verwahrt ist (BGH, Az: VIII ZR 336/08).
Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung
Nachbarn, die sich durch den blauen Dunst belästigt fühlen, haben kein Recht auf eine Mietminderung, denn das Rauchen in der Wohnung gehört zum üblichen Gebrauch. Über dieses Urteil des Landgerichts Berlin (AZ: 63 S 470/08) informierte der Deutsche Anwaltverein (DAV).
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